Wort und Termin

Das Wort

Kerb ist Kirchweihe. Die Sprachforscher weisen das Wort "Chiriwihi" schon im Althochdeutschen (um das Jahr 1000) nach und wissen, daß dieser Tag schon im 9. Jahrhundert zunächst als kirchlicher, bald aber als weltlicher Festtag begangen wurde.

Sprachlich führt der Weg über Kirchweih - Kirweih - Kirwe - Kerwe - Kerb. Die bayrische Variante geht von Kirchtag über Kirtag zu Kirta, und in Norddeutschland wird aus der sprachlichen Wurzel Kirchmesse das Wort Kirmes. Ob aber Kirchweih, Kerb, Kirta oder Kirmes - am Ende der Bausaison und gleichzeitig nach Einbringen der Ernte wurde ein frohes Fest gefeiert, bei dem der ehemals rein kirchliche Charakter kaum noch zu spüren war.

Der Termin

Zunächst wurde - wie später belegt wird- der tatsächliche Einweihungstag der Kirche wie ein Geburtstag begangen, also auch an einem Merktag. Viele Jahrzehnte lang dürfte zunächst in Büttelborn der 21. November als Kirchweihtag gefeiert worden sein, denn am 21. November 1728 wurde die neue Kirche eingeweiht.

Je mehr aber das Fest verweltlichte, umso weniger fühlte man sich offenbar an seinen Ursprung - auch terminlich - gebunden. Nachweislich dürfte für sehr lange Zeit der erste und zweite Sonntag im Oktober der Termin für die Büttelborner Kerb gewesen sein. (Siehe Tanzerlaubnisschein von 1836 und Einladung zur Kerb 1869)

Kirchweihfest und Nachkirchweihe zu Büttelborn

Erst in der Gemeinderatssitzung vom 12. Juli 1913 wurde als neuer Termin für die Kerb der zweitletzte Sonntag im September festgelegt. Der Text lautet: "Das Kirchweihfest soll für die Folge auf den zweitletzten Sonntag im September und das Nachkirchweihfest auf den darauf folgenden Sonntag verlegt und das evt. Erforderliche in die Wege geleitet werden." Dieser Termin wurde bis heute beibehalten. (auch 1985 ?)

Ein Kuriosum ist das Rundschreiben des Kreisamtes vom 25. Juli 1929, wonach das Kirchweihfest in allen Gemeinden auf den gleichen Sonntag festgelegt werden sollte. In seiner Sitzung vom 02. August kontert der Gemeinderat dieses bürgerferne und weltfremde Ansinnen mit dem folgenden Beschluss: "Auf das Schreiben des Kreisamtes vom 25. Juli 1929 betr. "Zusammenlegung von Kirchweihen" wird beschlossen, die hiesige Kirchweih an den seither festgesetzten Tagen weiterhin abzuhalten, denn in sozialer Hinsicht dürfte es nicht angängig sein, zugunsten einzelner Fabrikbesitzer ein ganzes Heer von Kleingewerbetreibenden, wie Gastwirte, Musiker usw. bewusst zu schädigen, da dann auf auswärtigen Zuspruch nicht mehr gerechnet werden kann.

Leider spiegelt das Abhalten der Kerb auch ein Stück unserer Geschichte wider. In Kriegszeiten fiel die Kerb aus. Auch im Jahr der großen Inflation 1923 (das "Ausschellen" kostete 1 Million Mark, die Grundsteuer wurde auf den tausendfachen Betrag von 1922 angehoben) wurde das Abhalten der Kerb vom Gemeinderat mit Stimmenmehrheit untersagt. Und nach dem zweiten Weltkrieg wird erst im Jahre 1947 eine "Einnahme aus Standgeld anlässlich der Kerb" nachgewiesen.